Kur- und Erholungseinrichtungen
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Kurberatung
Das DRK-Kurzentrum verfügt über folgende Anerkennungen:
- von allen Krankenkassen nach § 111 a SGB V zur Durchführung von stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Sanatoriumsanerkennung (beihilfefähig)
- MGW-anerkannte Einrichtung