Foto: A. Zelck / DRKSBei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Unser Kreisverband wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit. Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr).
Manchmal müssen Patienten befördert werden, jedoch muss es nicht immer der schnelle Einsatz mit Blaulicht sein. Weitaus häufiger werden Menschen im Krankenwagen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die DRK-Krankentransporte.