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Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests mit entsprechendem Nachweis:

  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Z. B. Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Kinder bis fünf Jahre
  • Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken
  • Pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte
  • Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Wer eine „rote Corona-Warnapp“ hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 Jahre oder mit Vorerkrankung zu treffen.

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