Fortbildungen und Schulungen

Fortbildungen nach §5 Abs. 5 RettG NRW

Rettungsdienstliche Fortbildungen beim
DRK-Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e.V.
Laut § 5 Absatz 5 des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen ist jeder Mitarbeiter, der im Rettungsdienst arbeitet (beim DRK-Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e.V. im Kranken- und Intensivtransport) verpflichtet, sich pro Jahr 30 Stunden fort zu bilden, um ständig den aktuellen Stand der präklinischen Notfallmedizin zu erlernen.

Diese Fortbildungen bieten wir sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch externen Interessierten an.

Weitere Informationen sowie das aktuelle Programm finden Sie unten als PDF-Datei (für das Anzeigen der Datei wird der kostenlose Adobe Reader benötigt).

Fortbildungstermine und Informationen 2011